Musterbriefe und Vorlagen

Muster Vorlagen Beispiel Anleitung: Einnahmenüberschussrechnung - EÜR

Eine Einnahmenüberschussrechnung ist ein einfaches Aufzeichnen von Einnahmen und Ausgaben in einem Gewerbebetrieb oder bei einem Freiberufler. Der Gewinn muss weniger als 50.000 Euro im Jahr betragen, so dass dieser Personenkreis von der Bilanzierungspflicht befreit ist.

Bei der Überschussrechnung sind die Betriebseinnahmen in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie zugeflossen sind. Die Betriebsausgaben sind in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie angefallen sind. Dies gilt auch für Vorschuss-, Teil- und Abschlagszahlungen. Der steuerpflichtige Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Gewinn oder Verlust ergeben sich durch den Jahresabschluss und sind in der Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung anzugeben. Für die Einnahmenüberschussrechnung ist die Anlage EÜR vorgegeben.

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