Musterbriefe und Vorlagen

Muster Anleitung Beispiel Vorlage Wechsel Kündigungen: Darlehensvertrag - Kredit vorzeitig zurückzahlen

Zur Zeit sind Kredite eine feine Sache, waren sie doch selten so günstig. Ob Autokauf, Wohnungseinrichtung oder Hausbau, sie ermöglichen uns ein angenehmes Leben und, dass wir uns das eine oder andere gönnen können, ohne jahrelang darauf sparen zu müssen.

Darlehen und Kredite funktionieren nach einem einfachen Prinzip: der Darlehensnehmer leiht sich vom Darlehensgebener Geld, meist eine Bank. Dieses Geld plus Zinsen wird innerhalb mehrerer Jahre als monatliche Raten zurückgezahlt.

Kündigung eines Darlehensvertrages:
Wer unerwartet zu Geld gekommen ist, sollte sein Darlehen unbedingt kündigen. Der Darlehensvertrag kann ordentlich und außerordentlich sowohl von Ihnen, als auch vom Darlehensnehmer selbst gekündigt werden.

Bei einer ordentlichen Kündigung ist wichtig, ob für die Rückzahlung des Darlehens ein bestimmter Zeitpunkt festgelegt wurde. Sofern dies nicht der Fall ist, kann der Darlehensvertrag von Darlehensnehmer und Darlehensgeber jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Eine andere Frist, sofern gewünscht, kann vor Abschluss des Darlehens im Vertrag festgehalten werden. Der Kündigungsgrund muss hierbei nicht genannt werden.

Wenn ein bestimmtes Datum für die Rückzahlung des Darlehens vereinbart ist, hängt die Zulässigkeit davon ab, ob ein variabler oder fester variabler Zinssatz festgelegt wurde.

Der Darlehensgeber kann den Vertrag auch fristlos kündigen, wenn die vom Darlehensnehmer gestellte Sicherheit so gefährdet ist, dass der Anspruch auf Rückersattung zweifelhaft ist, zum Beispiel durch verzögerte Rückzahlungen.
Durch Festzinsvereinbarung und pfandrechtlicher Sicherung kann auch der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag fristlos kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies belegen können.

Hier finden Sie Vordruck XLS / PDF Vorlage Büro, Download, Formular Muster und weitere Information zum Thema Kündigung & Stornierung Darlehensvertrag:
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