Musterbriefe und Vorlagen

Muster Vorlagen Beispiel Anleitung: Mietpreisbremse - Miete erfolgreich mindern

Die Mietpreisbremse soll den schnellen Anstieg der Mieten in Ballungszentren begrenzen. Sie entspringt dem "Gesetz zur Dämpfung eines Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten" und ermöglicht den einzelnen Bundesländern, bestimmte Bereiche als "angespannte Wohnungsmärkte" zu bezeichnen und dort die Höhe der Mieten zu begrenzen. Das Gesetz ist am 01.06.2015 in Kraft getreten.

Es legt fest, dass Mieten in bestimmten Bereichen bei Abschluss eines neuen Mietvertrages nicht über zehn Prozent über der Höhe der dort üblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die "ortsübliche Vergleichsmiete" ergibt sich aus einem Mietspiegel, bei denen eine Durchschnittsmiete von nicht preisgebundenen Wohnungen definiert wird.

Die Bundesländer wurden durch das Gesetz ermächtigt, durch Erlass von Verordnungen eine Mietpreisbremse zu erklären. Allerdings müssen die jeweiligen Landesregierungen die Gebiete bestimmen, in denen ein "angespannter Wohnungsmarkt" festgestellt wird. Die Verordnungen wurden bereits von einigen Landesregierungen erlassen. Als erstes Bundesland hat Berlin für das gesamte Stadtgebiet die Mietpreisbremse eingeführt.

Das Gesetz sieht Ausnahmen für Neubauten, umfangreiche Modernisierung und schon bestehende Miethöhen vor.

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