Musterbriefe und Vorlagen

Muster Vorlagen Beispiel Anleitung: Abmahnung - Letzte Warnung

Eigentlich sollte man davon ausgehen können, dass sich ein Arbeitnehmer in seinem Beruf grundsätzlich so verhält, dass er keinen Anlass zu Beanstandungen gibt.
Leider ist dies nicht immer so. Häufiges zuspätkommen, private Telefonate oder Emails und dergleichen sind ganz gewiss nicht im Sinne des Arbeitgebers.

Bei fortgesetzten oder schweren Fällen kann dieser dann eine sogenannte Abmahnung aussprechen, praktisch als letzte Warnung vor einer Kündigung.
Diese Abmahnung muss vom Arbeitnehmer dann per Unterschrift zur Kenntnis genommen werden. Er wurde damit ultimativ darauf hingewiesen, sein Verhalten zu ändern.
Im Falle einer Zuwiederhandlung droht dann entgültig die Kündigung.

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