Musterbriefe und Vorlagen

Muster Vorlagen Beispiel Anleitung: Widerspruch - Ihr gutes Recht

Der Widerspruch stellt in zahlreichen Rechtssituationen einen wirkungsvollen Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte von Behörden (z.B. Hartz 4), aber auch in vielen anderen Rechtssituationen (z.B. Abmahnung)dar.

Ein Widerspruch kann als rechtliches Regulierungs-Instrument im Bereich des öffentlichen Rechts und des Privatrechts gegenüber Behörden und anderen Stellen angewendet werden. Richtet sich der Widerspruch gegen einen Bescheid (Verwaltungsakt) einer Behörde, sind bestimmte Regeln und Fristen im Rahmen des vorgerichtlichen Verfahrens zu beachten. Die Eingangsfrist zur Vorlage bei einer Behörde beträgt einen Monat nach Zugang des erteilten Bescheides.

Beispielhaft kann sich ein Widerspruch im öffentlichen Recht gegen einen Bußgeldbescheid, eine Baugenehmigung oder einen ergangenen Bescheid des Job-Centers richten. Übrigens: Ein Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid wird nicht als Widerspruch bezeichnet, sondern als Einspruch. Jedem Bescheid ist eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt, in der die Behörde gegen die sich der Widerspruch richtet sowie die Rechtsbehelfsfrist benannt ist.

Ablauf bei der Widerspruchsbehörde:
Die Widerspruchsbehörde prüft entsprechend der Rechtsgrundlage und der abgegeben Widerspruchsbegründung den Sachverhalt auf etwaige rechtliche Mängel. Ergibt die Widerspruchsprüfung, dass der ergangene Bescheid rechtliche Mängel aufweist, wird dem Widerspruch mit einem entsprechenden Widerspruchsbescheid abgeholfen.
Sollte dem eingelegten Widerspruch nicht entsprochen werden, behält der ursprünglich ergangene Bescheid unverändert seine Wirksamkeit.
Gegen einen abgelehnten Widerspruch kann der Widerspruchsführer beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen. In einigen Bundesländern gelten hiervon abweichende Verfahrensrichtlinien.

Widerspruch im Zivil- und Privatrecht:
Für den Widerspruch im Rechtsgebiet des Zivil- und Privatrechts, auch BGB-Recht genannt, sind sehr differenzierte Fristen- und Verfahrensabläufe zu beachten, die unterschiedliche rechtliche Auswirkungen haben können.
Ein Widerspruch ist als erste Reaktion mit möglicher rechtlicher Auswirkung auf ein erhaltenes Schreiben etc. anzusehen. Je nach Sachverhalt und Rechtsgebiet sind spezielle Vorgaben einzuhalten.

Ein weiteres Beispiel aus dem BGB-Recht handelt von Lastschriften bei vorliegender Einzugsermächtigung bei offensichtlich fehlerhafter Ausführung durch die beauftragte Bank. In diesem Fall kann der betroffene Bankkunde innerhalb einer Frist von acht Wochen gegen eine derartige Fehlbuchung Widerspruch einlegen. Einer nicht autorisierten Abbuchung kann innerhalb einer Frist von dreizehn Monaten widersprochen werden.

In der Zivilprozessordnung (ZPO)besteht gemäß § 694 ZPO bei Erteilung eines Mahnbescheides ebenfalls die Möglichkeit eines Widerspruchs, der innerhalb von zwei Wochen nach Zugang beim erteilten Gericht vorliegen sollte.

An den auszugsweisen Ausführungen ist zu erkennen, dass ein Widerspruch, ob im öffentlichen- oder Zivilrecht, grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung auslöst und dem Verfasser kostengünstig zu seinem Recht verhelfen kann.

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