Musterbriefe und Vorlagen

Muster Vorlagen Beispiel Anleitung: Testament - Der allerletzte Vertrag

Das Erbrecht unterscheidet zwischen dem eigenhändigen und dem notariellen Testament. Ein eigenhändiges Testament muss vom Verfasser vollständig mit der Hand geschrieben werden. Wird es mit der Schreibmaschine oder dem Computer verfaßt, ist es unwirksam. Es kann auch nicht auf einen Tonträger gesprochen werden.

Das Testament muß vom Verfasser selbst mit Vornamen und Nachnamen unterzeichnet werden. Die Orts- und Datumsangabe erleichtert bei Vorliegen mehrerer Testamente die Entscheidung darüber, welches das aktuell Gültige ist. Änderungswünsche müssen ebenfalls handschriftlich ergänzt, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden. Die Aufbewahrung ist beliebig. Es muß sich im Erbfall dann lediglich sicher auffinden lassen. Es kann aber auch beim Amtsgericht gegen Gebühr hinterlegt werden. Das notarielle Testament wird beim Notar erstellt und von ihm oder beim Amtsgericht verwahrt.

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